Mitglied werden

Nur Unternehmen, die Mitglied einer regionalen Gebäudereiniger-Innung oder Einzelmitglieder beim LIV sind, haben freien Zugang zu allen Dienstleistungen des LIV. Rundschreiben, Tarifverträge, Musterverträge aller Art, Mustertexte und –kalkulationen und viele andere Materialien stehen für die Mitglieder zur Verfügung. Hinzu kommt die qualifizierte persönliche Beratung.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Eintragung in der Handwerksrolle als Gebäudereinigungsunternehmen. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Promille-Satz der Lohnsumme zusammen. Die Beitragshöhe ist je nach Innung unterschiedlich. Nähere Informationen über die Möglichkeit, Mitglied zu werden, erhalten Sie bei den regionalen Innungen des LIV.

 

Gebäudereinigungsunternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, dem LIV unmittelbar als Einzelmitglied beizutreten. Nähere Informationen erhalten Sie beim LIV.