Einigkeit mit Gebäudereiniger-Handwerk beim Mindestlohn15.10.2010

Arbeitsminister Guntram Schneider: "Ein gesetzlicher Mindestlohn verhindert unfairen Wettbewerb zwischen Unternehmern"

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

 

Bei seiner Forderung nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn erhält Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider Unterstützung aus dem Handwerk. „Wir brauchen den Mindestlohn auch deshalb, weil so ein unfairer Wettbewerb zwischen Unternehmern, die auf immer niedrigere Löhne setzen, verhindert werden kann“, sagte Schneider heute (15. Oktober) in Düsseldorf nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem Gebäudereiniger-Handwerk in Nordrhein-Westfalen.

 

Damit stieß Schneider bei der Innung auf uneingeschränkte Zustimmung. „Wir wollen unsere Leute anständig bezahlen und brauchen deshalb einen solchen Mindestlohn“, unterstrich Landesinnungsmeister Thomas Dietrich, Vorsitzender der Gebäudereinigerinnung. Schneider bekräftigte, dass die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn im Koalitionsvertrag festgeschrieben sei. „Wir werden in Kürze gemeinsam mit Rheinland Pfalz und anderen SPD-geführten Ländern eine Bundesratsinitiative zum Mindestlohn starten“, erklärte der Minister.

 
Große Übereinstimmung herrschte auch beim Thema Leiharbeit. Sie müsse wieder strengeren Regeln unterworfen werden - vorrangig gelte die Forderung nach gleichem Geld für gleiche Arbeit. „Die Stahlindustrie hat in diesem Zusammenhang mit ihrem Tarifabschluss im September nicht nur ein gutes Beispiel gegeben – sie hat eine Zeitenwende eingeleitet“, betonte Schneider. Er bekräftigte, dass er eine Initiative auf Bundesebene starten werde, um die Leiharbeit neu zu regulieren. 

 

Zustimmend äußerten sich die Gebäudereiniger zu den Plänen, in Nordrhein-Westfalen wieder ein Tariftreuegesetz zu installieren. Dieses Gesetz verpflichtet die öffentliche Hand, ihre Aufträge nicht an Unternehmen zu vergeben, die mit Dumpinglöhnen arbeiten.