Mindestlohn verhindert Lohndumping09.03.2010

Mehr Geld für mehr als 200.000 Reinigungskräfte in NRW

Köln, den 09.03.2010. Ab dem 10. März 2010 haben die mehr als 200.000 Reinigungskräfte in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf mehr Geld. Unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder der Zugehörigkeit des Betriebes zu einer Innung erhalten Reinigungskräfte in der Lohngruppe 1 mindestens 8,40 Euro, Glas- und Fassadenreiniger in der Lohngruppe 6 mindestens 11,13 Euro pro Stunde. Bernhard Nordhausen, der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks in Nordrhein-Westfalen, begrüßte das Inkrafttreten des Mindestlohns: „Der gesetzliche Mindestlohn verhindert ein Lohndumping, denn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat jetzt wieder eine gesetzliche Grundlage, um die Einhaltung der neuen Mindestlöhne zu kontrollieren.