Gebäudereiniger-Handwerk zu Ergebnissen der Zollprüfung21.12.2010

Stellungnahme des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks zu Ergebnissen der Zollprüfungen

Presse-Information
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

 

Der Bundesinnungsverband begrüßt die Aufdeckung sämtlicher Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz und den Mindestlohntarifvertrag. „Als Träger des Tarifvertrages und Initiator der Aufnahme unserer Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz ist es unser erklärtes Ziel, unseriöse Betriebe zu identifizieren und durch deren konsequente Verfolgung faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.“ so der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes, Johannes Bungart.

 

Anhaltspunkte auf 269, also rund 13 Prozent, der untersuchten Unternehmen, den Mindestlohn nicht zu zahlen, müssen ernst genommen und verfolgt werden. Auf der anderen Seite wurden bei den Unternehmen 336 Unregelmäßigkeiten bei der Meldung zur Sozialversicherung festgestellt, die im Zweifelsfall bereits bei einem Tag Verzug anzunehmen sind. Setzt man diese Zahlen in Relation, zeigt dies, dass auch aufgrund der engmaschigeren und vom Bundesinnungsverband regelmäßig geforderten Zoll-Prüfungen Verstöße gegen die Einhaltung des Mindestlohns gegenüber den Prüfungen der Vorjahre rückläufig zu sein scheinen. Insofern zeigt das Ergebnis auch die Wirksamkeit des Entsendegesetzes.

 

„Wenn in einem Drittel der Unternehmen Verstöße festgestellt wurden, muss zudem berücksichtigt werden, dass dabei offenbar weit mehr als die Hälfte der Fälle nicht von Seiten der Gebäudereinigungsunternehmer ausgeht sondern z.B.  im Zusammenhang mit Leistungsbetrug und Fällen von Scheinselbständigkeiten steht.“ (Bungart). Für den Bundesinnungsverband ist das Prüfungsergebnis ein klares Signal, in der Ende 2011 anstehenden Tarifrunde dafür einzutreten, erneut einen Mindestlohntarifvertrag mit dem Tarifpartner IG BAU zu erzielen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011. „Dessen ungeachtet fordern wir darüber hinaus einen gesetzlichen Mindestlohn, der neben vielen anderen auch den Vorteil besitzt, aufgrund seines breiten Bekanntheitsgrades Verstöße erheblich schwieriger zu machen.“ (Bungart)