BIV Presseinformation: Arbeitnehmer-Freizügigkeit ab 1. Mai 201129.04.2011

- Mindestlohn bei Gebäudereinigern verhindert Lohndumping

Bonn, 29.04.2011. „Viele Menschen aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten werden die neue Arbeitnehmer-Freizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 nutzen.“ Davon ist Johannes Bungart, der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks überzeugt. Vor allem gering und weniger Qualifizierte werden nach seiner Auffassung ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen. Die Gebäudereiniger-Branche biete zahlreiche Arbeitsplätze für un- bzw. angelernte Beschäftigte.

 

Befürchtungen, in der Branche werde es ab 1. Mai zu einem Lohndumping mit einem Wettbewerb um die niedrigsten Löhne kommen, seien unbegründet, so Bungart: „Die Gebäudereiniger haben seit Jahren einen gesetzlich verankerten Branchenmindestlohn von zurzeit 8,55 € im Westen und 7,00 € im Osten. Dieser Mindestlohn hat bisher verhindert, dass Menschen in unserer Branche zu Billiglöhnen beschäftigt werden und er wird dies auch weiterhin verhindern.“ Voraussetzung dafür sei allerdings eine engmaschige Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.

 

Bungart schloss allerdings nicht aus, dass in anderen Branchen ohne einen anerkannten Mindestlohn „ab dem 1. Mai 2011 Stundenlöhne von fünf oder weniger Euro gezahlt werden. Die Gebäudereiniger haben ihre Hausaufgaben gemacht, um genau dies zu verhindern. Sinnvoll wäre jedoch ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, um bestehende Lücken zu schließen.“

 

Bis dahin seien in der Gebäudereiniger-Branche Arbeitgeber und Gewerkschaft jetzt gefordert, möglichst rasch einen neuen Tarifvertrag abzuschließen, da der jetzt geltende Branchenmindestlohn nur bis zum 31.12.2011 gültig sei. „Wir stehen weiterhin zum Branchenmindestlohn, damit der Wettbewerb in unserer Branche über Qualität und nicht über möglichst niedrige Stundenlöhne geführt wird.“ (Bungart)