Erhöhung der Rundfunkgebühren von bis zu 900 Prozent droht13.04.2011

- Gebäudereiniger kritisieren geplante neue Rundfunkgebühren

Köln, den 13.04.2011. Insbesondere Unternehmen mit vielen Teilzeitbeschäftigten werden durch die geplante Neureglung der Rundfunkgebühren unverhältnismäßig hoch belastet. In Einzelfällen seien Steigerungen der Gebühren für einen Betrieb von bis zu 900 Prozent möglich – statt 530 € würden dann mehr als 5.000 € fällig. Darauf hat der Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW (LIV) in einer Anhörung vor dem Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

 

Im neuen Staatsvertrag über die Rundfunkgebühren richtet sich die Höhe der Gebühren insbesondere nach der Zahl der Beschäftigten, unabhängig davon wie hoch die vereinbarte Arbeitszeit ist. „Bestraft werden damit“, so LIV-Geschäftsführer Bernhard Nordhausen, „Branchen wie das Gebäudereiniger-Handwerk, in dem fast 90 Prozent aller Beschäftigten in Teilzeit arbeiten.“

 

Der LIV forderte den Landtag auf, der Änderung des Staatsvertrages nur zuzustimmen, wenn Teilzeitbeschäftigte in Zukunft nicht wie Vollzeitbeschäftigte, sondern entsprechend ihrer tatsächlichen Arbeitszeit angerechnet werden. „Wenn ein Unternehmen viele Beschäftigte hat, dann bedeutet das nicht zwangsläufig, dass auch viel Radio gehört wird.“ (Nordhausen) Hinzu komme, dass Mitarbeiter von Gebäudereinigungsunternehmen ihre Arbeit vor allem bei Auftraggebern erledigen würden. Es gebe also in diesem Sinne keinen eigenen Arbeitsplatz, an dem Radio gehört oder Fernsehen geschaut werden könne.