BIV Presseinformation: ZollkontrollenMai 2012

Effektive Kontrollen der Zollbehörden auch in Zukunft gewährleisten

Das Gebäudereiniger-Handwerk fordert den europäischen Gesetzgeber dazu auf, sicherzustellen, dass auch zukünftig alle in- und ausländischen Betriebe gleichermaßen durch den Zoll effektiv auf Einhaltung der Mindestlöhne nach dem AEntG geprüft werden können.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks begrüßt grundsätzlich die Vorschläge der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie. Richtig ist die Meldepflicht, die Pflicht zur Bereithaltung und Aufbewahrung des Arbeitsvertrags, der Lohnzettel, der Arbeitszeitnachweise und Belege über die Entgeltzahlung.

Nicht akzeptabel ist die Regelung in Art. 9, wonach eine Übersetzung der Dokumente durch den Zoll nur gefordert werden darf, „wenn diese nicht übermäßig lang sind und es sich um standardisierte Formulare handelt“. Arbeitsdokumente osteuropäischer Unternehmen könnten dann nicht mehr durch die Zollbehörden kontrolliert werden. Durch die Vorhaltung langer, unübersichtlicher Vertragstexte entfällt die bisherige Pflicht zur Übersetzung, was die Überprüfbarkeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit faktisch unmöglich macht. Eine solche Regelung ist kontraproduktiv und wird das Lohndumping in den Gastländern eher fördern als verhindern.

Die angestrebte Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden ist unbedingt notwendig, da eine solche Verwaltungszusammenarbeit – nach unseren Erkenntnissen – bislang überhaupt nicht funktioniert.

Das Gebäudereiniger-Handwerk hat seit Jahren einen gesetzlich verankerten Branchenmindestlohn, derzeit 8,82 Euro im Westen und 7,33 Euro im Osten. Dieser Mindestlohn hat bislang verhindert, dass Menschen in dieser Branche zu Billiglöhnen beschäftigt werden. Voraussetzung dafür, dass dies auch so bleibt, ist die engmaschige Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Der Vorschlag der EU-Kommission schränkt die Kontrolle ausländischer Arbeitnehmer erheblich ein, wodurch der Schutzzweck, Sozialdumping zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, gerade nicht erreicht wird.

Das Gebäudereiniger-Handwerk wird sich daher nachdrücklich dafür einsetzen, dass in Deutschland bewährte und effektive Praktiken zur Überwachung und Einhaltung der Entsenderichtlinie nicht in Frage gestellt werden.