LIV-Presseinformation28.12.2016

Ab 1. Januar 2017: 10 Euro Mindestlohn für Gebäudereiniger in NRW

Köln, den 28.12.2016

Ab dem 1. Januar 2017 gilt für die rund 160.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk in Nordrhein-Westfalen ein tariflicher Mindestlohn von zehn Euro je Stunde. „Damit liegt der Mindestlohn in unserer Branche um mehr als zehn Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn“, erklärte der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Bernhard Nordhausen. Der Mindestlohn ist per Rechtsverordnung allgemeinverbindlich und muss von allen Gebäudereinigungsunternehmen gezahlt werden. Das Gebäudereiniger-Handwerk gilt als Pionier in der Mindestlohn-Debatte, denn „hier hat er sich bereits seit mehr als 30 Jahren bewährt, lange vor der politischen Diskussion zu diesem Thema.“ (Nordhausen)

Nordhausen wies darauf hin, dass das Gebäudereiniger-Handwerk nicht nur in NRW zukunftssichere Arbeitsplätze sowie zahlreiche Qualifikations- und Aufstiegsmöglichkeiten biete: „Je nach Qualifikation sind auch deutlich höhere Stundenlöhne möglich.“ So liege der Mindestlohn in der Glasreinigung ab 1. Januar 2017 bereits bei 13,25 Euro.