BIV-Presseinformation03.01.2019

Lohnerhöhung im Gebäudereiniger-Handwerk

Seit dem 1. Januar dieses Jahres tritt eine weitere Lohnerhöhung für die Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks in Kraft. Der tarifliche Mindestlohn beträgt jetzt 10,56 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten statt bislang 10,30 Euro bzw. 9,55 Euro. Damit liegen die tariflichen Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro.

Die Lohnerhöhung ist die zweite von drei mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten und allgemeinverbindlich gültigen Lohnerhöhungen. In 2020 kommt zudem die Angleichung des Ost-Lohnes an den West-Lohn hinzu.

Besonderen Grund zur Freude haben auch die Auszubildenden: Erstmalig wird in diesem Jahr durch die Lohnerhöhung im 3. Lehrjahr die 1.000 Euro-Grenze im Westen und in Ostdeutschland im Jahr 2020 überschritten. Damit wird eine Ausbildung in diesem Handwerk für junge Menschen nicht nur aufgrund der hervorragenden Aufstiegsmöglichkeiten interessanter.