BIV-Presseinformation25.04.2019

Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) greift tief in Tarifautonomie ein – Bundesinnungsverband ist gezwungen, Rahmentarifvertrag zu kündigen

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat heute den seit 1.1.2012 gültigen und allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag kündigen müssen. Die Kündigung wird aufgrund einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende Juli 2019 wirksam.

Dazu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes:
Der Rahmentarifvertrag, den wir mit der IG BAU im Jahr 2011 gemeinsam beschlossen haben, hat über viele Jahre die fairen und allseits anerkannten Spielregeln für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit allgemeinverbindlich geregelt. Im Rahmentarifvertrag sind unter anderem auch Mehrarbeitszuschläge von 25 Prozent für unsere Vollzeitbeschäftigten festgeschrieben.

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Dezember 2018) führt nun allerdings zunehmend zu großer Rechtsunsicherheit für unsere Unternehmen. Das BAG hat – entgegen dem klaren Wortlaut des Tarifvertrages – den Mehrarbeitszuschlag auch auf individuelle Überstunden von Teilzeitbeschäftigten ausgedehnt.

Aus diesem Grund haben wir diesen verlässlichen Rahmentarifvertrag mit Bedauern kündigen müssen. Das Urteil des BAG zwingt uns leider zu diesem Schritt.

Die Entscheidung des Gerichts ist in zweierlei Hinsicht bedauerlich und unverständlich: Zum einen hat das BAG über Jahrzehnte die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten. Zum anderen ist das Urteil ein tiefer Eingriff in die Tarifautonomie und widerspricht den gemeinsam getroffenen Verabredungen der Sozialpartner über den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge, für die es gesetzlich keine Anspruchsgrundlage gibt.

Wir sind in hohem Maße daran interessiert, mit der zuständigen Gewerkschaft IG BAU so schnell wie möglich einen neuen und rechtssicheren Rahmentarifvertrag zu verhandeln.