BIV-Statement zu den Rahmentarifverhandlungen07.10.2019

Der Rahmentarifvertrag (RTV), den IG BAU und BIV gemeinsam verabschiedet haben, hat siebeneinhalb Jahre (bis 07/2019) gehalten. Beide Tarifpartner einte damals und eint heute die Überzeugung, dass die Branche faire, rechtssichere und allgemeinverbindliche Regelungen braucht, die zum Teil weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Leistungen garantieren.

Warum haben die Arbeitgeber den Rahmentarifvertrag dann gekündigt? Fakt ist, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) nach jahrzehntelanger gegenteiliger Rechtsauffassung Ende 2018 überraschend entschieden hat, dass Mehrarbeitszuschläge nicht nur Vollzeit-, sondern auch Teilzeitkräften zustehen. Diese Regelung ist bestens geeignet dafür, Unfrieden in die Betriebe zu tragen, wie folgendes Beispiel anschaulich zeigt: Eine Teilzeitkraft, die regulär pro Tag zwei Stunden arbeitet, würde demnach bereits für die dritte Stunde neben der bezahlten Überstunde obendrauf noch einen Mehrarbeitszuschlag von 25 % erhalten. Die Vollzeitkollegen dagegen erhalten diesen Zuschlag dagegen erst nach 39 Wochenstunden. Ist das fair? Nein! Um dem Urteil gerecht zu werden, schlagen wir deshalb einen sog. „Belastungszuschlag von 25 % vor, der Teilzeit- sowie Vollzeitbeschäftigte gleichbehandelt (s.u.).

Auch dass die IG BAU im Zusammenhang mit der RTV-Kündigung von „Lohndrückerei“ spricht, macht deutlich, dass es ihr nicht um Fakten geht: Der RTV hat mit dem Lohn überhaupt nichts zu tun! Der Lohn im Gebäudereiniger-Handwerk wird in einem eigenständigen Lohntarifvertrag geregelt, den IG BAU und BIV 2017 gemeinsam ausgehandelt haben.

Dieser Lohntarifvertrag sieht vor, dass die Tariflöhne in den Jahren 2018 bis 2020 deutlich steigen. Bis Ende 2020 erhöht sich zum Beispiel der untere Branchenmindestlohn auf 10,80 € - das sind mehr als 15 % über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Azubivergütung steigt im 3. Lehrjahr auf 1050 €. Als erste Handwerksbranche überhaupt haben wir die Angleichung von Ost- und Westlöhnen verbindlich tarifiert. Für die ostdeutschen Unternehmen sind das Lohnsteigerungen von fast 20 Prozent binnen drei Jahren. IG BAU und BIV sind demnach Lohn-Erhöher, keine Lohndrücker!

Kommen wir zurück zum RTV. Leider haben sechs Tarifrunden noch immer nicht zu einem Erfolg geführt. Die Blockadehaltung der IG BAU ist dabei sicherlich nicht im Sinne der Beschäftigten. Denn inzwischen haben die Arbeitgeber etliche Zugeständnisse gemacht:

•    Branchentreue-Bonus beim Urlaub. Einmal 30 Tage – immer 30 Tage.
•    Eingruppierung in Lohngruppe 6 für Gesellen, unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit.
•    Zuschlagsausdehnung in der Industriereinigung. Deutlich mehr Reinigungskräfte (z.B. Maschinenreinigung) erhalten einen Zuschlag von 0,75 € auf den Stundenlohn. Allein diese Zuschlagsausdehnung für diese Gruppe entspricht einer Lohnerhöhung von mehr als 7 %.
•    Anspruch auf Vertragsanpassung, wenn sich die regelmäßige Arbeitszeit dauerhaft verändert hat.
•    Belastungszuschlag von 25% ab Überschreitung der 8. Arbeitsstunde am Tag (für Vollzeit- sowie Teilzeitbeschäftigte).
•    Zusage, in der Lohnrunde 2020 über das Weihnachtsgeld/13. Monatsgehalt zu verhandeln.

Auch beim Weihnachtsgeld/13. Monatsgehalt sind wir offen für Gespräche. Wir sind bereit, mit der IG BAU darüber zu verhandeln. Aber: Das, was die IG BAU Weihnachtsgeld nennt, ist ein 13. Monatsgehalt und damit eine Lohnforderung. Und diese gehört nicht in die aktuellen RTV-Verhandlungen, sondern in die Lohnrunde 2020.

Fazit: Dass die IG BAU das Thema Weihnachtsgeld und RTV in den Verhandlungen immer wieder vermischt, bleibt das Haupthindernis auf dem Weg zu einem Tarifabschluss. Insofern trägt die IG BAU die Verantwortung dafür, dass die Beschäftigten noch immer auf einen neuen RTV warten und es in der aktuellen tariflosen Übergangsphase zunehmend Regelungen gibt, die von Betrieb zu Betrieb variieren.

Die Arbeitgeber sind weiter verhandlungsbereit, weiter kompromissbereit, weiter abschlussbereit. Die Gewerkschaft hat weitere Warnstreiks angekündigt. Dies ist ein legitimes Mittel in Tarifverhandlungen. Am Ende wird aber nur ein Weg Erfolg bringen: BIV und IG BAU müssen zurückkehren an den Verhandlungstisch und im Sinne von Sozialpartnerschaft zu einer Einigung kommen. Wir Arbeitgeber sind unter den beschriebenen Voraussetzungen dazu jederzeit bereit.