Rundfunkbeitrag21.02.2014
Gebäudereiniger führen Klage gegen neuen Rundfunkbeitrag
Das
Gebäudereiniger-Handwerk sieht in der Gestaltung der neuen
Rundfunkbeitragsstruktur einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und
führt aus diesem Grund eine Musterklage gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor dem
Verwaltungsgericht Arnsberg.
Nach
Ansicht der Kläger, die vom Landesinnungsverband für das
Gebäudereiniger-Handwerk NRW mit Sitz in Köln unterstützt werden, ist der
im Jahr 2013 eingeführte “Rundfunkbeitrag”, der die bis dato geltende so
genannte “GEZ-Gebühr” ablöste, verfassungswidrig.
Zum einen
wird der Rundfunkbeitrag nun anhand der Größe der Belegschaft sowie des Fuhrparks
errechnet, wobei insbesondere die personalintensive Struktur in der Gebäudereinigung
keine Berücksichtigung findet. “Unsere Mandanten werden hier aufgrund der außer
Acht gelassenen branchentypisch gesteigerten Anzahl an Teilzeitkräften im
Dienstleistungs- und Gebäudereinigungsgewerbe und der damit natürlich
einhergehend rein zahlenmäßig wesentlich größeren Belegschaft in besonderem
Maße benachteiligt, da u.a. keine anteilige Berücksichtigung von
Teilzeitbeschäftigten erfolgt. Dies verstößt gegen den
Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetztes”, erklärt Frau
Prof. Dr. Susanne Walther von der Kanzlei Mingers & Kreuzer, die den Landesinnungsverband
in der Sache vertritt.
Zum anderen
sei der neue Rundfunkbeitrag kein Beitrag mehr sondern vielmehr eine Steuer, da
er nicht mehr an eine Leistung anknüpft sondern pauschal nach Kriterien
berechnet wird, die mit dem Nutzen in keinem Zusammenhang stehen.
Das
Grundgesetz sieht aber eine solche Steuer nicht vor und gibt auch keine
Ermächtigungsgrundlage um eine solche Steuer einzuführen. Somit verstoße der
neue Rundfunkbeitrag bei der Belastung der Gebäudereinigungsunternehmen gleich
zweifach gegen das Grundgesetz.
Ebenso wie
BDA, ZDH und der Bund der Steuerzahler fordert das Gebäudereiniger-Handwerk
eine Korrektur der willkürlichen Benachteiligung von Wirtschaftsbranchen
anstelle der allgemeinen Senkung des Beitrags um wenige Cent nach dem
Gießkannenprinzip, wie es von den Rundfunkanstalten im März entschieden werden
soll.