Rundfunkbeitrag21.02.2014

Gebäudereiniger führen Klage gegen neuen Rundfunkbeitrag

Das Gebäudereiniger-Handwerk sieht in der Gestaltung der neuen Rundfunkbeitragsstruktur einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und führt aus diesem Grund eine Musterklage gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg.

Nach Ansicht der Kläger, die vom Landesinnungsverband für das Gebäudereiniger-Handwerk NRW mit Sitz in Köln unterstützt werden,  ist der im Jahr 2013 eingeführte “Rundfunkbeitrag”, der die bis dato geltende so genannte “GEZ-Gebühr” ablöste, verfassungswidrig.

Zum einen wird der Rundfunkbeitrag nun anhand der Größe der Belegschaft sowie des Fuhrparks errechnet, wobei insbesondere die personalintensive Struktur in der Gebäudereinigung keine Berücksichtigung findet. “Unsere Mandanten werden hier aufgrund der außer Acht gelassenen branchentypisch gesteigerten Anzahl an Teilzeitkräften im Dienstleistungs- und Gebäudereinigungsgewerbe und der damit natürlich einhergehend rein zahlenmäßig wesentlich größeren Belegschaft in besonderem Maße benachteiligt, da u.a. keine anteilige Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten erfolgt. Dies verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetztes”, erklärt Frau Prof. Dr. Susanne Walther von der Kanzlei Mingers & Kreuzer, die den Landesinnungsverband in der Sache vertritt.

Zum anderen sei der neue Rundfunkbeitrag kein Beitrag mehr sondern vielmehr eine Steuer, da er nicht mehr an eine Leistung anknüpft sondern pauschal nach Kriterien berechnet wird, die mit dem Nutzen in keinem Zusammenhang stehen.


Das Grundgesetz sieht aber eine solche Steuer nicht vor und gibt auch keine Ermächtigungsgrundlage um eine solche Steuer einzuführen. Somit verstoße der neue Rundfunkbeitrag bei der Belastung der Gebäudereinigungsunternehmen gleich zweifach gegen das Grundgesetz.

Ebenso wie BDA, ZDH und der Bund der Steuerzahler fordert das Gebäudereiniger-Handwerk eine Korrektur der willkürlichen Benachteiligung von Wirtschaftsbranchen anstelle der allgemeinen Senkung des Beitrags um wenige Cent nach dem Gießkannenprinzip, wie es von den Rundfunkanstalten im März entschieden werden soll.