BIV und IG BAU bestätigen das Tarifergebnis innerhalb der Erklärungsfrist04.12.2017

Innerhalb der Erklärungsfrist haben sowohl die Große Tarifkommission des BIV am 22.11.2017 und der Bundesvorstand der IG BAU am 04.12.2017 dem Tarifabschluss vom 10.11.2017 zugestimmt. Der Lohn- und Mindestlohntarifvertrag tritt damit am 01.01.2018 in Kraft. Die Allgemeinbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages wurde bereits beantragt. Poltitische Hindernisse sind auch bei der geschäftsführenden Bundesregierung nicht zu erwarten.