Tarifabschluss in der Gebäudereinigung10.11.2017
Einheitlicher Lohn in Ost- und Westdeutschland
Nach der 6. Verhandlungsrunde sind die Tarifverhandlungen im
Gebäudereiniger-Handwerk für die gewerblich Beschäftigten erfolgreich
beendet worden.
Der Bundesinnungsverband des
Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einigten sich im Rahmen eines 3-jährigen
Tarifvertrages, die Löhne für die Beschäftigten zum Ende des Jahres 2020
in allen 8 Lohngruppen anzugleichen.
In der 1. Stufe ab dem 1.
Januar 2018 werden die Löhne der Lohngruppe 1, in der rund 75 Prozent
der Beschäftigten tätig sind, in Westdeutschland von 10 Euro auf 10,30
Euro (3 Prozent) angehoben und in Ostdeutschland von 9,05 Euro auf 9,55
Euro (5,52 Prozent). „Mit diesem anspruchsvollen Tarifvertrag wird ein
entscheidender Beitrag zur Stärkung der tariflichen Mindestlöhne im
Gebäudereiniger-Handwerk geleistet. Die Löhne liegen auch in den
kommenden Jahren deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn“,
sagte Christian Kloevekorn, Vorsitzender der Tarifkommission des BIV.
Das
Tarifergebnis steht unter dem Vorbehalt der Annahme durch die
zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien. Die Erklärungsfrist endet
am 4. Dezember 2017.
Das Tarifabkommen tritt zum 1.1.2018 in
Kraft. Die Tarifvertragsparteien stellen unverzüglich den Antrag auf
Erlass einer Mindestlohnverordnung für die Lohngruppen 1 und 6.